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   BVerwG, 01.03.2011 - 1 WB 57.10   

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BVerwG, 01.03.2011 - 1 WB 57.10 (https://dejure.org/2011,20752)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.2011 - 1 WB 57.10 (https://dejure.org/2011,20752)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 2011 - 1 WB 57.10 (https://dejure.org/2011,20752)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Kostentragungspflicht in einem Wehrbeschwerdeverfahren nach übereinstimmender Erledigungserklärung bei offensichtlicher Unzulässigkeit des Antrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostentragungspflicht in einem Wehrbeschwerdeverfahren nach übereinstimmender Erledigungserklärung bei offensichtlicher Unzulässigkeit des Antrags

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2011 - 1 WB 57.10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (stRspr, vgl. zuletzt Beschluss vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 39.09 - Rn. 21 , m.w.N.).
  • BVerwG, 22.04.2008 - 1 WB 4.08
    Auszug aus BVerwG, 01.03.2011 - 1 WB 57.10
    Danach ist bei übereinstimmender Erledigungserklärung über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (§ 20 Abs. 3 WBO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO; stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 22. April 2008 - BVerwG 1 WB 4.08 - m.w.N.).
  • BVerwG, 26.02.2008 - 1 WB 1.07

    Habilitation; Konkurrentenantrag; Leistungsprinzip; Personalberater-Ausschüsse;

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2011 - 1 WB 57.10
    Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wäre als unzulässig zu verwerfen gewesen, weil nach der gemäß § 23a Abs. 2 WBO entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO die Feststellung der Rechtswidrigkeit nicht begehrt werden kann, soweit der Antragsteller seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage - hier insbesondere durch einen Anfechtungs- oder Verpflichtungsantrag - verfolgen kann oder hätte verfolgen können (stRspr, auch bereits vor der ausdrücklichen Verweisung durch § 23a Abs. 2 WBO auf die Verwaltungsgerichtsordnung; vgl. Beschluss vom 26 Februar 2008 - BVerwG 1 WB 1.07 - Rn. 26 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 61.13

    Dienstliche Maßnahme; Bataillonskommandeur-Auswahlkonferenz; Perspektivkonferenz;

    Darin liegt, auch unter Beachtung von Art. 33 Abs. 2 GG, keine unzumutbare Erschwerung des Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG), weil die Beschwerde auch ohne Begründung wirksam eingelegt werden kann und mit ihr - im Fall des späteren Misserfolgs oder der Rücknahme - keine Kostenrisiken verbunden sind (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. März 2011 - BVerwG 1 WB 57.10 - Rn. 13 und zuletzt vom 12. August 2014 - BVerwG 1 WB 51.13 - Rn. 21).
  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 46.10

    Auswahlverfahren für Laufbahnwechsel; Bekanntgabe von Mitgliedern der

    (stRspr, vgl. zuletzt Beschluss vom 1. März 2011 - BVerwG 1 WB 57.10 - Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.12.2014 - 1 WB 21.14

    Konkurrentenstreitigkeiten - und die Beschwerdefrist der Wehrbeschwerdeordnung

    Darin liegt keine unzumutbare Erschwerung des Rechtsschutzes, weil die Beschwerde auch ohne Begründung wirksam eingelegt werden kann und mit ihr - im Fall des späteren Misserfolgs oder der Rücknahme - keine Kostenrisiken verbunden sind (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. März 2011 - BVerwG 1 WB 57.10 - Rn. 13, vom 12. Juli 2013 - BVerwG 1 WDS-VR 12.13 - Rn. 26 und vom 12. August 2014 - BVerwG 1 WB 51.13 - Rn. 21).
  • BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 38.14

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Zuordnung zum Zukunftspersonal der

    Darin liegt keine unzumutbare Erschwerung des Rechtsschutzes, weil die Beschwerde auch ohne Begründung wirksam eingelegt werden kann und mit ihr - im Fall des späteren Misserfolgs oder der Rücknahme - keine Kostenrisiken verbunden sind (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 2011 - 1 WB 57.10 - Rn. 13 und vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 21.14, 1 WB 30.14 - Rn. 31 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 51.13

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten

    Darin liegt keine unzumutbare Erschwerung des Rechtsschutzes, weil die Beschwerde auch ohne Begründung wirksam eingelegt werden kann und mit ihr - im Fall des späteren Misserfolgs oder der Rücknahme - keine Kostenrisiken verbunden sind (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 1. März 2011 - BVerwG 1 WB 57.10 - Rn. 13 und vom 12. Juli 2013 - BVerwG 1 WDS-VR 12.13 - Rn. 26).
  • BVerwG, 12.07.2013 - 1 WDS-VR 12.13

    Vorläufiger Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreitverfahren bzgl. des

    Darin liegt keine unzumutbare Erschwerung des Rechtsschutzes, weil die Beschwerde auch ohne Begründung wirksam eingelegt werden kann und mit ihr - im Fall des späteren Misserfolgs oder der Rücknahme - keine Kostenrisiken verbunden sind (ebenso schon Beschluss vom 1. März 2011 - BVerwG 1 WB 57.10 - Rn. 13).
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